Termine
02.06.2025
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) soll sicherstellen, dass bestimmte Rohstoffe und daraus hergestellte Produkte nur noch entwaldungsfrei und gesetzeskonform auf dem EU-Markt bereitgestellt werden dürfen. Davon betroffen sind auch Materialien, die in der Elektro- und Digitalindustrie verwendet werden – etwa für Gummiteile wie Dichtungen, O-Ringe oder Kabelummantelungen aus natürlichem Kautschuk sowie Papierprodukte für Bedienungsanleitungen, Verpackungen und Etiketten.
Der ZVEI unterstützt das Ziel der Verordnung, zum Schutz der Wälder beizutragen. Um jedoch Rechtssicherheit und eine praktikable Umsetzung zu erreichen, befürworten wir ausdrücklich die Bestrebungen der EU-Kommission, die EUDR zu vereinfachen und bestehende Unklarheiten zu beseitigen. Denn für Mitgliedsunternehmen ergeben sich derzeit zahlreiche Herausforderungen.
Praxisferne Vorgaben – hoher bürokratischer Aufwand
Die EUDR verpflichtet Unternehmen zu umfangreichen Sorgfaltspflichten – einschließlich der geografischen Rückverfolgbarkeit der verwendeten Rohstoffe bis zum Ursprungsgebiet. Besonders problematisch: Auch Ersatzteile, geringe Materialmengen oder Dokumente wie Handbücher fallen in den Geltungsbereich, wenn sie separat nachgeliefert werden. Zudem gilt die Verordnung auch für Produkte, die innerhalb der EU gehandelt werden, obwohl hier keine Zollklassifizierung erfolgt – was die Identifikation relevanter Erzeugnisse erheblich erschwert.
ZVEI-Forderungen für eine pragmatische Umsetzung
Um regulatorische Belastungen zu reduzieren und gleichzeitig Umweltziele nicht zu gefährden, setzt sich der ZVEI für folgende Anpassungen ein:
Die gesamte Stellungnahme in englischer Sprache finden Sie hier zum Download.