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02.06.2025

ZVEI-Stellungnahme zur EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) soll sicherstellen, dass bestimmte Rohstoffe und daraus hergestellte Produkte nur noch entwaldungsfrei und gesetzeskonform auf dem EU-Markt bereitgestellt werden dürfen. Davon betroffen sind auch Materialien, die in der Elektro- und Digitalindustrie verwendet werden – etwa für Gummiteile wie Dichtungen, O-Ringe oder Kabelummantelungen aus natürlichem Kautschuk sowie Papierprodukte für Bedienungsanleitungen, Verpackungen und Etiketten.

Der ZVEI unterstützt das Ziel der Verordnung, zum Schutz der Wälder beizutragen. Um jedoch Rechtssicherheit und eine praktikable Umsetzung zu erreichen, befürworten wir ausdrücklich die Bestrebungen der EU-Kommission, die EUDR zu vereinfachen und bestehende Unklarheiten zu beseitigen. Denn für Mitgliedsunternehmen ergeben sich derzeit zahlreiche Herausforderungen.

Praxisferne Vorgaben – hoher bürokratischer Aufwand

Die EUDR verpflichtet Unternehmen zu umfangreichen Sorgfaltspflichten – einschließlich der geografischen Rückverfolgbarkeit der verwendeten Rohstoffe bis zum Ursprungsgebiet. Besonders problematisch: Auch Ersatzteile, geringe Materialmengen oder Dokumente wie Handbücher fallen in den Geltungsbereich, wenn sie separat nachgeliefert werden. Zudem gilt die Verordnung auch für Produkte, die innerhalb der EU gehandelt werden, obwohl hier keine Zollklassifizierung erfolgt – was die Identifikation relevanter Erzeugnisse erheblich erschwert.

ZVEI-Forderungen für eine pragmatische Umsetzung

Um regulatorische Belastungen zu reduzieren und gleichzeitig Umweltziele nicht zu gefährden, setzt sich der ZVEI für folgende Anpassungen ein:

  • Übergangsfristen mit Augenmaß: Die Einführung eines realistischen, stufenweisen Zeitplans sowie ein „Stop-the-Clock“-Mechanismus sollten Unternehmen ausreichend Zeit zur Umsetzung geben, bis alle offenen Fragen geklärt sind.
  • Fokussierte Sorgfaltspflichten: Die Pflichten sollten sich auf die ersten Inverkehrbringer innerhalb der EU konzentrieren, um Mehrfachprüfungen entlang der Lieferkette zu vermeiden.
  • De-minimis-Regelungen: Produkte mit geringen Mengen relevanter Rohstoffe sollten von der Verordnung ausgenommen oder vereinfacht behandelt werden. So lassen sich Compliance-Ressourcen gezielter auf risikobehaftete Fälle lenken.
  • Ausnahmen für Ersatzteile und Dokumente: Ersatzteile verlängern Produktlebenszyklen und fördern die Kreislaufwirtschaft. Auch nachgelieferte Handbücher oder Etiketten sollten nicht unter die vollständige EUDR-Pflicht fallen.

Die gesamte Stellungnahme in englischer Sprache finden Sie hier zum Download.

Nachhaltigkeit & Umwelt Stellungnahme

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